AGB der Firma Agotix e.U. für den Unternehmensbereich „PAKETSTATION.AT“ für Transport, Lagerung und Ausgabe von Paketen und Handelswaren

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen Agotix e.U. (im Folgenden paketstation.at genannt) und Ihren Kunden. Sie gelten für die Entgegennahme, Transport, Lagerung und Ausgabe von Paketen und versandfähigen Handelswaren, gemäß der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht.

2. Bedingungen
Mit der Benutzung der Dienstleistungen von paketstation.at erklärt sich der Kunde automatisch bereit die AGB zu anzuerkennen.

3. Warenlieferungen
Es dürfen nur im Voraus bezahlte Waren an unsere Eingangsstelle in Lindau  gesendet werden, die in unserer Preisliste wie beschrieben angeführt sind und nicht gegen Punkt 5 unserer AGB (Verbotene Warenlieferungen) verstoßen. Bitte achten Sie auf die korrekte Hinterlegung Ihrer Daten beim Verkäufer. Die Lieferadresse darf nicht als Rechnungsadresse oder Wohnsitzadresse verwendet werden!
Nachnahmesendungen: Die Anlieferung von Nachnahmesendungen oder zollabgabepflichtigen Sendungen ist nicht möglich!

4. Paketversand nach Deutschland
Ab Dornbirn bzw. Schlins möglich. Es gelten die Transportbedingungen der DHL.  paketstation.at kann die Annahme von Paketen ablehnen, wenn diese gegen unsere AGB oder gegen die Transportbedingungen der DHL (deutschen Post) verstossen.

5. Verbotene Warenlieferungen
Zollabgepflichtige bzw. zollanmeldepflichtige Waren, die Einfuhrverboten oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen sowie lebende Tiere, Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck, Münzen, Waffen, Wertpapiere, Kreditkarten, Kunst- oder Wertgegenstände, verderbliche Güter und sterbliche Überreste. Wein und Alkohol zählen ebenfalls zu den verbotenen Gütern.

6. Haftung
paketstation.at übernimmt keine Haftung bei der Annahme von unbezahlter Ware, die Zahlungspflicht bleibt somit  beim Besteller.
paketstation.at haftet nicht für Schäden durch Transport, Einbruch, Vandalismus oder höhere Gewalt. Für den Verlust und die Beschädigung von Briefen und briefähnlichen Sendungen übernimmt die paketstation.at ebenfalls keine Haftung.

7. Gültige Preise
Es gelten die Preise unserer Preisliste.
Die Bezahlung in Bar erfolgt bei Abholung in unserer Auslieferstation in Dornbirn.

8. Abholbedingungen
Es gelten unsere Öffnungszeiten sowie die Annahmezeiten unseres Partners in Lindau.
paketstation.at informiert Sie mittels SMS oder Email über die Einlagerung und Abholbereitschaft in Dornbirn. Eine Telefonauskunft von 16.00-18.00 Uhr ist bedingt möglich. Abholung durch eine andere Person ist mit einer schriftlichen Vollmacht und dem Personalausweis der abholenden Person möglich.

9. Lagerdauer und Nachgebühr
Die Lagergebühr ist für 30 Werktage berechnet, danach wird pro Kalendertag eine Nachgebühr von einem Euro  (1 € / Tag) pro Packstück  verrechnet.

10. Pakete mit fehlerhaften Adressdaten
Pakete die auf Grund fehlerhaften oder falscher Adressierung keinem Empfänger zugeordnet werden können, dürfen von uns zur Ermittlung des Empfängers geöffnet werden. Für die Paketklärung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Euro berechnet. Bitte um Verständnis!

11. Nicht abgeholte und nicht zuordenbare Sendungen (Lost and Found)

11.1 Nicht abgeholte Sendungen (Kunde bekannt)

Sendungen, die einem registrierten Kunden eindeutig zugeordnet werden können, werden von paketstation.at für eine Dauer von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt des Eintreffens aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist paketstation.at berechtigt, den Kunden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Abholung der Sendung aufzufordern und auf die Folgen der Nichtabholung hinzuweisen.
Erfolgt auch innerhalb der gesetzten Nachfrist keine Abholung, ist paketstation.at berechtigt, die Sendung auf Kosten und Gefahr des Kunden zu verwerten oder – sofern eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung nicht möglich ist – zu entsorgen.
Ein allfälliger Verwertungserlös dient vorrangig der Deckung der angefallenen Lager-, Verwaltungs- und Verwertungskosten. Ein darüberhinausgehender Erlös wird für einen Zeitraum von 12 Monaten verwahrt und einem nachträglich bekannt werdenden Anspruchsberechtigten ausbezahlt. Nach Ablauf dieser Frist verfällt ein nicht geltend gemachter Überschuss.

11.2 Nicht zuordenbare Sendungen (Kunde unbekannt)

Sendungen, die paketstation.at keinem Kunden eindeutig zuordnen kann, insbesondere aufgrund fehlender Registrierung, unvollständiger oder unrichtiger Adressdaten oder sonstiger fehlender Identifikationsmerkmale, gelten als nicht zuordenbare Sendungen.
Nicht zuordenbare Sendungen werden für eine Dauer von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt des Eintreffens aufbewahrt.
Meldet sich innerhalb dieser Frist kein Anspruchsberechtigter unter ausreichendem Nachweis seiner Berechtigung, ist paketstation.at berechtigt, die Sendung nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu entsorgen.
Ein allfälliger Verwertungserlös dient vorrangig der Deckung der angefallenen Lager-, Verwaltungs- und Verwertungskosten. Ein darüberhinausgehender Erlös wird für einen Zeitraum von 12 Monaten verwahrt und einem nachträglich bekannt werdenden Anspruchsberechtigten ausbezahlt. Nach Ablauf dieser Frist verfällt ein nicht geltend gemachter Überschuss.

11.3 Besondere Bestimmungen

paketstation.at ist berechtigt, verderbliche, gefährliche oder gesetzlich unzulässige Inhalte ohne Einhaltung der vorstehenden Fristen unverzüglich zu entsorgen, sofern eine Aufbewahrung nicht zumutbar oder rechtlich zulässig ist.

Eine Haftung für Inhalt, Zustand oder Wert der Sendungen besteht nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

12. Allgemeine Nutzung und Nutzungsdauer
Die bereitgestellte Kundennummer und die Nutzung unseres Service gilt bis auf Widerruf durch paketstation.at. Eine Benutzung unserer Lieferadresse zu melderechtlichen Zwecken ist verboten. Eine Löschung oder Ablehnung einer Kundenbeziehung erfolgt immer schriftlich. Sie können jederzeit die Nutzung unseres Service ohne Angaben von Gründen beenden. Es gilt die Schriftform.